Das EUIPO ist die europäische Agentur, die für die Eintragung von Marken, Mustern und Modellen in allen Staaten der Europäischen Union zuständig ist. Die Vertretung der Europäischen Kommission in Spanien ist für die Beglaubigung der Unterschriften des EUIPO verantwortlich. Hier finden Sie Informationen darüber, wie eine Legalisation beantragt werden kann, in welchem Format, nachfolgende Schritte usw.
- Was ist das EUIPO und welche Dokumente werden in der Vertretung der Europäischen Kommission legalisiert?
- Wie beantrage ich die Beglaubigung einer Signatur des EUIPO?
- Wo beantragt wird, die Unterschrift des EUIPO zu beglaubigen, Wie ist nach der Beglaubigung der Signatur vorzugehen?
- Hat die Legalisation von Dokumenten Kosten?
- Nützliche Links
Was ist das EUIPO und welche Dokumente werden in der Vertretung der Kommission legalisiert?
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz in Alicante ist die offizielle europäische Agentur, die für die Eintragung von Marken, Mustern und Modellen zuständig ist, und gewährleistet ihren Schutz in allen 27 Ländern der Europäischen Union.
Das EUIPO stellt beglaubigte Kopien von Anmeldungen für Unionsmarken oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder der in den vom Amt verwalteten Dateien enthaltenen Dokumente aus. Sie enthält ferner zertifizierte Auszüge aus dem Register für Unionsmarken und aus dem Register für Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Einige Nicht-EU-Länder verlangen jedoch die Legalisierung solcher beglaubigten Kopien entweder für vorrangige Forderungen bei nationalen Ämtern oder für Beschwerden an ihre Behörden. Diese Legalisierungen müssen bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Spanien angefordert werden. Gemäß den Bestimmungen der Europäischen Kommission ist der Direktor der Vertretung befugt, die Unterschriften der Beamten des EUIPO zu legalisieren.
Sie können die Schritte zur Legalisierung der Unterschrift des EUIPO nachlesen. Wir empfehlen Ihnen, sich auch an das Organ zu wenden, an das die Dokumente gesendet werden, oder an die Botschaft oder das Konsulat des betreffenden Landes in Spanien, um festzustellen, welche Formalitäten je nach Land erforderlich sind.
Diese Verfahren folgenden Bestimmungen der Entscheidung Nr. 2001/C 17/06 der Europäischen Kommission.
Wie beantrage ich die Beglaubigung einer Signatur des EUIPO?
Die Beglaubigung einer Unterzeichnung durch das EUIPO kann im Wege von zwei Verfahren beantragt werden:
1.- In der Vertretung der Europäischen Kommission in Spanien (Madrid):
Verfügt der Antragsteller bereits über eine beglaubigte Kopie, so kann er ihn per Post oder persönlich in die Zentrale der Vertretung der Kommission in Madrid entsenden. Zu diesem Zweck muss der Antragsteller der beglaubigten Kopie des EUIPO ein Schreiben beifügen, aus dem Folgendes hervorgeht: wer beantragt die Legalisation (mit Postanschrift und Kontaktadressen), das Land, für das die Legalisation beantragt wird, und die Anschrift, an die die Legalisation zu richten ist, oder, falls der Antragsteller es vorzieht, ihn persönlich zu sammeln, eine E-Mail- Adresse oder eine Telefonnummer.
Bei beglaubigten Kopien, die direkt von der Website des EUIPO heruntergeladen werden, ist darauf zu achten, dass die Druckqualität der Kopien gewährleistet ist, die im Format A4 liegen und ordnungsgemäß zu heften oder gebunden sein müssen.
Wichtig: beim Druck der Dokumente sollte der "Identification code“ auf der rechten Seite der Innenseiten erscheinen und nicht abgeschnitten werden. Wenn der „Identification code“ nicht lesbar ist, wird das Dokument nicht gültig sein.
Nur Papierfassungen können legalisiert werden. Elektronische Kopien werden nicht akzeptiert.
2.- Auf das EUIPO:
Bei der Beantragung einer beglaubigten Kopie des EUIPO muss der Antragsteller angeben, dass er die Beglaubigung der Unterschrift benötigt und für welches Land. In diesem Fall erstellt das EUIPO das Dokument und übermittelt es direkt an die Vertretung der Europäischen Kommission in Spanien zur Legalisierung. Der Antragsteller muss auch die Postanschrift angeben, an die die Kopie oder die Kopien zu senden sind, oder, falls er es vorzieht, sie persönlich abzuholen, eine E- Mail-Adresse oder eine Telefonnummer angeben.
ANMERKUNG: Bei beglaubigten Kopien von Gemeinschaftsgeschmacksmustern, die einer späteren Veröffentlichung unterliegen, gibt es keine Möglichkeit, die beglaubigte Kopie an eine andere Anschrift als die des Anmelders zu senden oder sie persönlich zu erheben.
Wo beantragt wird, die Unterschrift des EUIPO zu beglaubigen?
Europäische Kommission. Vertretung in Spanien.
Das EUIPO Legalisation
Paseo de la Castellana, 46
E-28046 Madrid
Spanien
Telefon (Durchwahl): + 34 914238062
Telefonzentrale: + 34 914238000
Obwohl der Antrag auf die Übermittlung von Dokumenten per E-Mail nicht möglich ist, können Sie sich mit etwaigen Fragen wenden an:
COMM-REP-MAD-EUIPOec [dot] europa [dot] eu (COMM-REP-MAD-EUIPO[at]ec[dot]europa[dot]eu)
Wichtig: die Vertretung der Europäischen Kommission in Spanien übermittelt die Dokumente mit normaler Post. Der Versand erfolgt nicht per Kurier.
Wie ist nach der Beglaubigung der Signatur vorzugehen
Wichtig – Sobald das Dokument legalisiert und dem Antragsteller übermittelt oder geliefert wurde, wird die Vertretung der Europäischen Kommission keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
ALLE WEITEREN SCHRITTE GEHEN ZULASTEN DES ANTRAGSTELLERS UND UNTER SEINER VERANTWORTUNG.
Sobald der Antragsteller die beglaubigte Kopie erhalten hat, die von der Vertretung der Europäischen Kommission in Madrid beglaubigt wurde, ist es möglich, dass
- Das Organ, in dem das Dokument vorgelegt werden muss, akzeptiert es direkt; oder dass
- Das Bestimmungsinstitut verlangt, dass das Dokument über den diplomatischen Weg vorgelegt wird.
Im zweiten Fall müssen die entsprechenden Formalitäten im Allgemeinen bei der Botschaft oder dem Konsulat des Bestimmungslandes durchgeführt werden. Außerdem beantragen einige Botschaften vor der Annahme des von der Vertretung der Europäischen Kommission in Spanien authentifizierten Dokuments auch eine Legalisierung des spanischen Außenministeriums.
Aus diesem Grund raten wir Ihnen, sich mit der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat in Verbindung zu setzen, um genau zu ermitteln, welche Verfahren eingehalten werden sollen.
ANMERKUNG: Das Konsulat oder die Botschaft des Bestimmungslandes kann eine "Haager Apostille" verlangen. Diese Option ist für Dokumente des EUIPO nicht verfügbar ‚da die Europäische Union als Ganzes nicht Mitglied des Haager Übereinkommens ist und daher das Dokument über diplomatische Kanäle legalisiert werden muss.
Hat die Legalisation von Dokumenten Kosten?
Nein. die Legalisation von beglaubigten Kopien des EUIPO in der Vertretung der Europäischen Kommission in Madrid ist kostenlos.
Nützliche Links
Des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Liste der akkreditierten Botschaften und Konsulate in Spanien (MAEC)
Außenministerium, Europäische Union und Zusammenarbeit‚ Seite zu Legalisierungen.